Rechtsanwalt in der Parkallee Bremen

Migrationsrecht

Rechtsanwalt Dr. jur. Erich Peter

Im Zuge der Globalisierung hat das Migrationsrecht eine große praktische Bedeutung erfahren. Die Gründe für die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Staatangehöriger aus Nicht-EU-Staaten sind vielfältig. Aufenthaltsrechte können in Deutschland beansprucht werden etwa wegen familiärer Verbindungen, einem Studium, einer Arbeitsbeschäftigung, einer selbständigen Tätigkeit oder aus humanitären Gründen. Einen Sonderbereich stellt der Aufenthaltsschutz aufgrund des Asylgrundrechts oder eines internationalen Schutzstatus dar. Nach langjährigem, verfestigtem Aufenthalt im Bundesgebiet kann schließlich der Wunsch entstehen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.


EU-Bürger genießen hingegen zwar per se Freizügigkeit und können demgemäß ohne einen Aufenthaltstitel in das Bundesgebiet einreisen und sich hier aufhalten. Dennoch kann auch hier anwaltliche Beratung gefragt sein, weil Besonderheiten u.a. etwa dann bestehen, wenn sich ein EU-Bürger auf Dauer im Bundesgebiet niederlassen möchte; Familienangehörigen eines EU-Bürgers, die nicht Unionsbürger sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Freizügigkeitsrecht innehaben.


Meine Vertretung im Migrationsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Visumsverfahren bei einer deutschen Botschaft (z.B. Einreise zum Zwecke des Familiennachzugs, der Arbeitsaufnahme, des Studiums oder der selbständigen Erwerbstätigkeit)
  • Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis
  • Beratung zur Freizügigkeit der EU-Bürger/innen und ihrer Familienangehörigen
  • Vertretung im Flüchtlingsrecht (Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, humanitärer Schutz)
  • Erwerb der deutschen Staatangehörigkeit durch Einbürgerung