Rechtsanwalt in der Parkallee Bremen

Erbrecht

Rechtsanwalt Dr. jur. Erich Peter

Ich berate Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten – vor und nach dem Erbfall, sowohl außergerichtlich wie auch im Prozess.

In einer erbrechtlichen Angelegenheit ist sowohl für den Erblasser wie auch für die (potentiellen) Erben vorsorgend eine frühzeitige Beratung vor dem Erbfall hilfreich, um einen Erbrechtsstreit gar nicht erst entstehen zu lassen. Hier ist eine erbrechtsgestaltende Beratung gefragt, wie insbesondere:

  • Gestaltung von Vorsorgevollmachten
  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen,
  • Gestaltung lebzeitiger Vermögensübertragungen
  • (drohende und faktische) Enterbung
  • Verzicht auf ein Erbrecht gegen Vermögenszuwendung zu Lebzeiten (Abfindungsregelungen)
  • Erbschaftssteuerfragen

Ist der Erbfall eingetreten, stellen sich den Erben eine Vielzahl von Fragen, wie etwa:

  • Soll ich die Erbschaft ausschlagen, weil der Nachlass überschuldet ist?
  • Benötige ich einen Erbschein? Wie erhalte ich diesen?
  • Als Erbe bin ich in die Rechtsverhältnisse des Erblassers eingetreten (z.B. Mietverträge, Verträge über Wertpapierdepots). Wie kann ich diese auflösen? Was ist bei deren Fortführung zu beachten?
  • Wie hoch ist mein Erbanteil neben den weiteren Miterben?
  • Wie wird die Teilung/Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft herbeigeführt?
  • Ich bin „enterbt“. Kann ich meinen Pflichtteil nun geltend machen? Wie hoch ist dieser?
  • Kann ich die letztwillige Verfügung des Erblassers möglicherweise anfechten, wenn ich mich durch ein Testament oder einen Erbvertrag „übergangen“ fühle?
  • Ich habe ein Vermächtnis erhalten. Wie kann ich den Vermächtnisanspruch durchsetzen?
  • Der Erblasser hatte zu Lebzeiten in einer Vorsorgevollmacht einen „Generalbevollmächtigten“ eingesetzt. Muss ich als Erbe die Vollmacht nun widerrufen? In welchem Umfang hat dieser Bevollmächtigte mir als Erben Auskunft über seine bisherige Tätigkeit zu erteilen. Wie setze ich einen Auskunftsanspruch gerichtlich durch?
  • Der Erblasser hat in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker eingesetzt. Welche Befugnisse und welche Pflichten hat ein solcher?